zurueck WochenFun 28/2003 vor

Kommt ein Besoffener nachhause und möchte kotzen. Er öffnet den Mülleimer und schaut hinein. Im Mülleimer liegt ein zerbrochener Spiegel.
Der Besoffene sagt:
"Da liegt ja ein Toter drin!" - und ruft die Polizei an.
Die Polizei erscheint natürlich sofort am Tatort. Der Beamte öffnet auch den Mülleimer, schaut hinein und sagt:
"Mein Gott, das ist ja einer von uns!!!"

Was ißt ein Öko-Kannibale?
Nur Jungfrauen, die sind nämlich ungespritzt!

Anruf beim Notdienst:
"Kommen Sie bitte schnell, unser Sohn hat ein Kondom verschluckt!!"
Nach fünf Minuten der gleiche Anrufer:
"Sie brauchen nicht mehr zu kommen, wir haben ein neues gefunden!"

Kommt ein Blinder in ein Fischgeschäft: "Moin Mädels!"

Richter:
"Was dachten Sie sich eigentlich, als sie der Klägerin unter den Rock faßten?"
Angeklagter:
"Ich dachte mir frißt ein Gaul aus der Hand!"

Der alte Professor begann jede Vorlesung mit einem vulgären Witz. Nach einem wirklich anstößigen Exemplar einigten sich die Studentinnen, geschlossen den Hörsaal zu verlassen, wenn er wieder so was erzählen würde. Allerdings bekam der Professor Wind von der Sache. Am nächsten Morgen kam er in den Hörsaal und sagte:
"Guten Morgen! Haben Sie schon von dem großen Mangel an Huren in Indien gehört?"
Jetzt standen alle weiblichen Studenten auf und wollten hinausgehen.
"Warten Sie, meine Damen" rief der Professor, "das Schiff nach Indien geht doch erst morgen!"


Das deutsche Versicherungs- und Verwaltungsrecht

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die (stärkste) Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort "Parkplatz" durch die Worte "Platz zum Parken" zu ersetzen.
(Ausschussempfehlung zum Bußgeldkatalog)

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)